Das allgemeine Zivilrecht – auch Bürgerliches Recht genannt – bildet das Fundament unserer Rechtsordnung. Es regelt die vielfältigen Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen sowie Unternehmen auf Basis der Gleichordnung.
Der Kernbereich umfasst sämtliche Regelungen des täglichen Lebens, insbesondere die Entstehung und Abwicklung von Verträgen (wie Kauf-, Werk- oder Dienstverträge) sowie gesetzliche Ansprüche auf Schadensersatz oder Herausgabe. Kurz gesagt: Es ordnet das rechtliche Miteinander im privaten und geschäftlichen Alltag.