Rechtsgebiete
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Bau- und Architektenrecht

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» Rechtsanwalt Rolf Beck

Unseren Tätigkeitsschwerpunkt stellen in diesem Bereich das private Baurecht sowie das Architektenrecht dar. Wir beraten und vertreten Bauunternehmen wie auch Bauherren bei der Gestaltung und Abwicklung von Bauverträgen sowohl in Form klassischer BGB-Werkverträge wie auch im Falle der Einbeziehung der VOB.

Dies umfasst die außergerichtliche wie auch erforderlichenfalls die gerichtliche Überprüfung und Durchsetzung von Mängelansprüchen jeder Art, ggf. durch Hinzuziehung von Sachverständigen. Weiterhin ist die Überprüfung von Vergütungs- und Werklohnforderungen, wie auch von Sicherheitsverlangen Gegenstand unserer Tätigkeit auf diesem Fachgebiet.

Ferner beraten wir unsere Mandanten zu sämtlichen Fragestellungen in Bezug auf die HOAI.