Unsere familienrechtliche Tätigkeit umfasst zur Meidung eines späteren Konfliktfalls bereits die Gestaltung von Eheverträgen.
Im Trennungs- und/oder Scheidungsfall nehmen wir unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage eine Überprüfung und Durchsetzung sämtlicher familienrechtlicher Ansprüche wie Trennungs- und Ehegattenunterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Kindesunterhalt, elterliche Sorge und Umgangsrecht als auch der Hausratsverteilung für unsere Mandanten vor.
Erforderlichenfalls erstreckt sich unsere Tätigkeit auch auf die Prüfung und Durchsetzung von Abänderungsansprüchen bei Unterhaltsvereinbarungen und –Titeln.