Rechtsgebiete
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Mietrecht
Wohneigentumsrecht

Ansprechpartner:

» Rechtsanwalt Michael Sting

Wir beraten auf dem Gebiet des Mietrechts sowohl Mieter als auch Vermieter. Unsere Tätigkeit erstreckt sich hierbei auf die Überprüfung und Konzeption sowohl gewerblicher als auch privater Mietverträge.
Ferner beraten wir unsere Mandanten bezüglich sämtlicher im Rahmen eines bestehenden Mietverhältnisses auftretender Fragen wie Minderungsrechte, Nebenkostenabrechnungen oder auch Reparaturverpflichtungen.
Schließlich sind wir auch mit Fragen befasst, die sich rund um die Beendigung eines Mietverhältnisses stellen, wie Kündigung, Schönheitsreparaturen, Räumungsklagen oder Kautionsrückgabe.

Gleichermaßen sind wir im Bereich des WEG-Rechts für unsere Mandanten tätig, wie beispielsweise in Form der Überprüfung und Anfechtung von WEG-Beschlüssen, sowie der Wahrnehmung von Rechten aus Gemeinschafts- und Sondereigentum. Wir vertreten sowohl Hausverwaltungen wie auch Wohnungseigentumsgemeinschaften oder einzelne Wohnungseigentümer.